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BBNJ-Abkommen stärkt den Schutz der Hohen See ab 2026

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Das internationale BBNJ-Abkommen ist im Januar 2026 in Kraft getreten. Damit gibt es erstmals einen verbindlichen globalen Rahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten außerhalb nationaler Hoheitsbereiche. Die Hohe See umfasst den überwiegenden Teil der Weltmeere und war bislang nur durch eine Vielzahl sektoraler und regionaler Regeln abgedeckt.

Der neue Vertrag gilt als wichtiger Schritt für den internationalen Meeresschutz. Er soll ermöglichen, künftig großflächige Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten und gemeinsame Umweltstandards für menschliche Aktivitäten zu entwickeln. Für Deutschland ist das Abkommen vor allem mit Blick auf die internationale Meerespolitik, die wissenschaftliche Forschung und den Schutz wandernder Arten relevant.

Warum der Schutz der Hohen See schwierig ist

Jenseits nationaler Hoheitsgewässer bestehen besondere rechtliche und politische Herausforderungen. Kein einzelner Staat kann dort umfassend über Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffsuche oder wissenschaftliche Nutzung entscheiden. Zuständigkeiten sind auf verschiedene internationale Organisationen und Abkommen verteilt.

Diese Aufteilung hat dazu geführt, dass Schutzmaßnahmen häufig lückenhaft blieben. Fischereiabkommen, Schifffahrtsregeln und Vereinbarungen zum Walschutz verfolgen jeweils eigene Ziele. Ein übergreifender Rahmen für die biologische Vielfalt fehlte jedoch. Das BBNJ-Abkommen – die Abkürzung steht für Biodiversity Beyond National Jurisdiction – soll diese Lücke schließen.

Vier zentrale Bausteine des Abkommens

Der Vertrag konzentriert sich auf mehrere Bereiche, die für den Erhalt mariner Ökosysteme entscheidend sind:

  • Meeresschutzgebiete: Staaten können künftig gemeinsam Schutzgebiete auf der Hohen See vorschlagen, ausweisen und verwalten.
  • Umweltverträglichkeitsprüfungen: Aktivitäten mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt sollen systematischer bewertet werden.
  • Meeresgenetische Ressourcen: Forschung und Nutzung genetischer Ressourcen aus dem Meer sollen transparenter und gerechter geregelt werden.
  • Wissensaustausch und Kapazitätsaufbau: Staaten mit geringeren Forschungs- und Überwachungskapazitäten sollen stärker am wissenschaftlichen und technischen Fortschritt beteiligt werden.

Diese Elemente sind eng miteinander verbunden. Meeresschutzgebiete benötigen verlässliche Daten, Umweltprüfungen müssen grenzüberschreitend abgestimmt werden, und Forschungsergebnisse müssen auch Staaten zugutekommen, die selbst nur begrenzte technische Möglichkeiten besitzen.

Meeresschutzgebiete brauchen wirksame Umsetzung

Das Inkrafttreten des Vertrags ist ein politischer Meilenstein, beendet die Arbeit aber nicht. Entscheidend wird sein, wie schnell konkrete Schutzgebiete vorgeschlagen, wissenschaftlich begründet und international beschlossen werden. Ebenso wichtig ist die Frage, wie Maßnahmen auf See kontrolliert und durchgesetzt werden können.

Satellitendaten, automatische Identifikationssysteme für Schiffe und wissenschaftliche Beobachtungen können dabei helfen. Für die Überwachung entlegener Meeresgebiete braucht es jedoch dauerhaft finanzierte Programme und eine enge Zusammenarbeit zwischen Staaten, Forschungseinrichtungen und internationalen Organisationen.

Auch die Abstimmung mit bereits bestehenden regionalen Fischerei- und Meeresschutzabkommen wird eine zentrale Aufgabe sein. Neue Schutzgebiete dürfen nicht nur auf Karten existieren. Sie müssen mit Regelungen zu Fangquoten, Schifffahrtsrouten, Lärm, Verschmutzung und gegebenenfalls Rohstoffaktivitäten verbunden werden.

Relevanz für Deutschland und Europa

Deutschland verfügt über keine eigenen Hoheitsrechte auf der Hohen See, ist aber als Mitglied der Europäischen Union und als bedeutender Forschungs- und Schifffahrtsstandort unmittelbar betroffen. Deutsche Forschungsschiffe und wissenschaftliche Einrichtungen leisten Beiträge zur Beobachtung von Arten, Strömungen, Lebensräumen und Veränderungen durch den Klimawandel.

Für die europäische Politik bietet das Abkommen die Möglichkeit, bestehende Ziele zum Schutz der Meere international zu ergänzen. Die EU kann sich an der Entwicklung von Meeresschutzgebieten beteiligen und gemeinsame Standards für Umweltprüfungen unterstützen. Dabei kommt es darauf an, wirtschaftliche Interessen nicht losgelöst von den ökologischen Grenzen der Meere zu betrachten.

Besonders relevant ist der Schutz weit wandernder Arten. Wale, Haie, Meeresschildkröten und viele Seevögel bewegen sich über große Distanzen und nutzen unterschiedliche Meeresregionen in ihrem Lebenszyklus. Nationale Schutzgebiete allein reichen deshalb nicht aus. Ein international abgestimmter Ansatz kann wichtige Wanderkorridore und Nahrungsgebiete besser berücksichtigen.

Wissenschaft und gerechter Zugang

Das Abkommen stärkt außerdem die Bedeutung internationaler Meeresforschung. Viele Lebensräume der Tiefsee sind weiterhin unzureichend untersucht. Ohne belastbare Daten lassen sich Schutzgebiete weder sinnvoll abgrenzen noch ihre Wirkung überprüfen.

Gleichzeitig darf wissenschaftlicher Fortschritt nicht zu einer neuen Form ungleicher Ressourcennutzung führen. Die Regelungen zu marinen genetischen Ressourcen sollen deshalb mehr Transparenz schaffen und den Zugang zu Wissen, Technologien und Forschungskapazitäten gerechter gestalten. Für Staaten des globalen Südens ist dieser Punkt von besonderer Bedeutung.

Was jetzt entscheidend wird

In den kommenden Jahren wird sich zeigen, ob aus dem rechtlichen Rahmen konkrete Verbesserungen für die Meere entstehen. Dafür sind klare Verfahren, ausreichende Finanzmittel und eine verlässliche Beteiligung der Vertragsstaaten notwendig. Auch Umweltorganisationen und die Wissenschaft werden die Umsetzung kritisch begleiten.

  • Schutzgebiete müssen ökologisch sinnvoll begründet werden.
  • Umweltprüfungen sollten frühzeitig und transparent erfolgen.
  • Überwachung und Kontrolle benötigen internationale Finanzierung.
  • Lokales und traditionelles Wissen sollte in Entscheidungsprozesse einfließen.
  • Schutzmaßnahmen müssen mit bestehenden Abkommen abgestimmt werden.

Das BBNJ-Abkommen schafft damit die Grundlage für eine neue Phase des internationalen Meeresschutzes. Sein Erfolg wird jedoch nicht allein am Inkrafttreten gemessen werden, sondern daran, ob Staaten tatsächlich wirksame Schutzgebiete einrichten und die biologische Vielfalt der Hohen See dauerhaft sichern.