Das internationale BBNJ-Abkommen ist in Kraft getreten. Damit steht erstmals ein globaler Rechtsrahmen für den Schutz der biologischen Vielfalt in Meeresgebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewässer zur Verfügung. Das Abkommen soll die Einrichtung von Meeresschutzgebieten auf der Hohen See erleichtern, Umweltfolgen menschlicher Aktivitäten besser bewerten und den Zugang zu marinen genetischen Ressourcen international gerechter gestalten.
Die Hohe See beginnt grundsätzlich jenseits der nationalen Zuständigkeitsbereiche. Sie umfasst den größten Teil der Weltmeere und ist für zahlreiche Arten, Wanderungsbewegungen und ökologische Prozesse von zentraler Bedeutung. Gleichzeitig war der Schutz dieser Gebiete bisher rechtlich stark auf einzelne Abkommen und sektorspezifische Regeln verteilt. Das erschwerte einen umfassenden Schutz von Lebensräumen, die sich über große Distanzen erstrecken.
Ein neuer Rahmen für internationale Meeresschutzgebiete
BBNJ steht für „Biodiversity Beyond National Jurisdiction“, also die biologische Vielfalt jenseits nationaler Hoheitsgewalt. Das Abkommen wurde unter dem Dach der Vereinten Nationen ausgehandelt und konzentriert sich auf vier zentrale Bereiche: marine genetische Ressourcen, den Aufbau von Kapazitäten und den Transfer von Meerestechnologie, Umweltverträglichkeitsprüfungen sowie gebietsbezogene Schutzinstrumente.
Besonders relevant ist die Möglichkeit, künftig Meeresschutzgebiete in der Hohen See auf einer gemeinsamen internationalen Grundlage auszuweisen. Solche Gebiete können dazu beitragen, empfindliche Ökosysteme, Wanderkorridore und besonders artenreiche Regionen vor schädlichen Aktivitäten zu schützen. Dazu zählen je nach Ausgestaltung unter anderem bestimmte Formen der Fischerei, der Schifffahrt, der Rohstoffsuche oder anderer Nutzungen.
Die Entscheidung über konkrete Schutzgebiete wird dadurch jedoch nicht automatisch getroffen. Notwendig sind wissenschaftliche Bewertungen, politische Verhandlungen und eine Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen und sektoralen Organisationen. Das Abkommen schafft vor allem die Verfahren und Institutionen, mit denen solche Entscheidungen künftig vorbereitet und umgesetzt werden können.
Umweltprüfungen sollen früher ansetzen
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Umweltverträglichkeitsprüfungen. Vorhaben mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt sollen stärker nach gemeinsamen internationalen Maßstäben bewertet werden. Das ist insbesondere für Projekte wichtig, deren Folgen nicht an nationalen Grenzen enden.
Für den Naturschutz bedeutet dies eine Verschiebung des Blickwinkels: Nicht nur einzelne Arten oder lokale Schäden sollen betrachtet werden, sondern auch kumulative Belastungen. Dazu gehören beispielsweise die Erwärmung und Versauerung der Meere, Unterwasserlärm, Plastikverschmutzung, Schiffsverkehr und der Verlust von Lebensräumen. Eine abgestimmte Bewertung kann dazu beitragen, Risiken früher sichtbar zu machen und Schutzmaßnahmen besser zu begründen.
Verteilung von Wissen und genetischen Ressourcen
Marine genetische Ressourcen sind ein weiterer Kernpunkt des Abkommens. In Tiefseeorganismen und anderen Meereslebewesen werden möglicherweise Enzyme, Wirkstoffe oder genetische Eigenschaften mit wissenschaftlicher und wirtschaftlicher Bedeutung vermutet. Der Zugang zu solchen Ressourcen und die Nutzung daraus entstehenden Wissens waren international bislang nur teilweise geregelt.
Das BBNJ-Abkommen verbindet Forschung und Nutzung mit dem Anspruch auf einen gerechteren Vorteilsausgleich. Staaten mit geringeren wissenschaftlichen und technischen Möglichkeiten sollen stärker am Aufbau von Kapazitäten, am Datenaustausch und an der Nutzung von Meerestechnologie beteiligt werden. Für den globalen Meeresschutz ist das entscheidend, weil Beobachtung, Kontrolle und Forschung auf der Hohen See erhebliche technische Ressourcen erfordern.
Deutschland muss Umsetzung mitgestalten
Für Deutschland ist das Inkrafttreten nicht nur ein internationales Signal, sondern auch eine praktische Aufgabe. Die Bundesregierung und die zuständigen Behörden müssen sich an den neuen Verfahren beteiligen, wissenschaftliche Daten bereitstellen und die Verbindung zu bestehenden europäischen und internationalen Meeresschutzregeln sichern.
Der Deutsche Bundestag hat die Zustimmung zum internationalen Meeresschutz-Abkommen Anfang 2026 gebilligt. Damit kann Deutschland seine Rolle bei der weiteren Ausgestaltung des Vertrags stärken. Wichtig wird sein, dass Schutzgebiete nicht nur formal ausgewiesen, sondern auch wirksam überwacht und durchgesetzt werden. Dafür braucht es verlässliche Finanzierung, gemeinsame Datensysteme und eine enge Zusammenarbeit mit Forschungseinrichtungen, Küstenstaaten und internationalen Organisationen.
Ein Meilenstein mit hohen Erwartungen
Naturschutzorganisationen bewerten das Inkrafttreten als historische Chance für den Schutz der Meere. Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass der neue Vertrag allein die ökologische Krise nicht beendet. Entscheidend wird sein, wie schnell konkrete Schutzgebiete vorgeschlagen werden, wie ambitioniert die Umweltprüfungen ausfallen und ob wirtschaftliche Interessen ausreichend begrenzt werden, wenn empfindliche Ökosysteme betroffen sind.
Die nächsten Schritte werden deshalb vor allem institutioneller und praktischer Natur sein. Vertragsstaaten müssen Verfahren festlegen, wissenschaftliche Gremien arbeitsfähig machen und Prioritäten für besonders gefährdete Meeresregionen bestimmen. Für Umweltinteressierte und Naturschutzorganisationen bietet das Abkommen zugleich neue Ansatzpunkte, um internationale Entscheidungen mit wissenschaftlichen Daten und öffentlicher Beteiligung zu begleiten.
Das BBNJ-Abkommen ist damit kein fertiges Netz aus Meeresschutzgebieten, sondern ein gemeinsamer Rahmen für dessen Aufbau. Sein Erfolg wird daran gemessen werden, ob aus den neuen Regeln tatsächlich besser geschützte Lebensräume auf der Hohen See entstehen.
