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UN-Hochseeabkommen: Bundestag billigt internationales Meeresschutz-Abkommen

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Der Deutsche Bundestag hat dem internationalen UN-Hochseeabkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt außerhalb nationaler Hoheitsgebiete zugestimmt. Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt für Deutschland, nachdem das sogenannte BBNJ-Abkommen Anfang 2026 international in Kraft getreten ist. Nun kommt es darauf an, die neuen Regeln in der Praxis anzuwenden und den Aufbau wirksamer Schutzgebiete auf der Hohen See voranzutreiben.

Die Hohe See beginnt grundsätzlich außerhalb der nationalen Zuständigkeiten der Küstenstaaten. Sie umfasst rund zwei Drittel der globalen Meeresfläche und beherbergt eine große Vielfalt an Arten und Lebensräumen. Dazu gehören unter anderem Tiefseeökosysteme, Wanderkorridore großer Meerestiere, Korallen- und Schwammgemeinschaften sowie Gebiete mit hoher Bedeutung für den Kohlenstoffkreislauf.

Was das BBNJ-Abkommen regelt

BBNJ steht für „Biodiversity Beyond National Jurisdiction“, also biologische Vielfalt außerhalb nationaler Hoheitsgewalt. Das Abkommen schafft erstmals einen umfassenden internationalen Rahmen für den Schutz und die nachhaltige Nutzung dieser Meeresbereiche. Bisher war der Schutz der Hohen See vor allem auf einzelne Regionen, Arten oder Nutzungsbereiche verteilt.

Ein zentraler Bestandteil sind , zu denen auch Meeresschutzgebiete gehören. Staaten können damit künftig Vorschläge für besonders schützenswerte Regionen einbringen und gemeinsam über deren Ausweisung beraten. Die Entscheidungen sollen nicht isoliert erfolgen, sondern mit bestehenden internationalen Organisationen und regionalen Meeresschutzabkommen abgestimmt werden.

Das Abkommen befasst sich außerdem mit Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten auf der Hohen See. Projekte mit möglichen erheblichen Auswirkungen auf die Meeresumwelt sollen dadurch frühzeitiger bewertet werden. Das betrifft beispielsweise bestimmte Formen der Rohstofferkundung, groß angelegte Forschungs- oder Infrastrukturvorhaben und andere Nutzungen, deren Folgen bislang grenzüberschreitend nur unvollständig erfasst wurden.

Warum die Entscheidung für Deutschland relevant ist

Deutschland zählt zu den Staaten, die sich seit Jahren für einen stärkeren internationalen Meeresschutz einsetzen. Die Zustimmung des Bundestages stärkt deshalb nicht nur den rechtlichen Beitrag des Landes, sondern auch seine Position in den weiteren Verhandlungen über Schutzgebiete, wissenschaftliche Standards und Kontrollmechanismen.

Für die deutsche Politik ergeben sich mehrere Aufgaben. Dazu gehören die rechtliche und administrative Umsetzung des Abkommens, die Koordination mit europäischen Partnern und die Beteiligung an wissenschaftlichen Bewertungsverfahren. Deutschland muss außerdem klären, wie Forschungseinrichtungen, Behörden, Umweltorganisationen und maritime Wirtschaft in die neuen Verfahren einbezogen werden können.

Besonders wichtig ist die Verbindung zur Europäischen Union. Meeresschutz auf der Hohen See lässt sich nur begrenzt von einzelnen Staaten organisieren. Viele Arten bewegen sich über große Distanzen, und Belastungen wie Erwärmung, Versauerung, Unterwasserlärm, Plastikverschmutzung oder Überfischung wirken über nationale Grenzen hinweg. Einheitliche europäische Positionen können daher die Verhandlungen in den zuständigen internationalen Gremien stärken.

Schutzgebiete allein reichen nicht aus

Naturschutzorganisationen bewerten das Inkrafttreten des Abkommens als wichtigen Meilenstein, verweisen aber zugleich auf die Umsetzung. Ein Schutzgebiet auf dem Papier verbessert den Zustand eines Ökosystems nicht automatisch. Dafür braucht es klare Ziele, belastbare wissenschaftliche Grundlagen, Überwachung und Verfahren, mit denen Verstöße oder schädliche Aktivitäten tatsächlich verfolgt werden können.

  • Wissenschaft: Arten, Lebensräume und Wanderbewegungen müssen besser erfasst werden, besonders in der schwer zugänglichen Tiefsee.
  • Kontrolle: Satellitendaten, Forschungsschiffe und internationale Meldesysteme können helfen, Aktivitäten auf See zu überwachen.
  • Abstimmung: Neue Schutzgebiete müssen mit Fischerei-, Schifffahrts- und regionalen Meeresschutzregelungen zusammenpassen.
  • Finanzierung: Staaten mit geringeren wissenschaftlichen und technischen Kapazitäten benötigen Zugang zu Wissen, Ausrüstung und Ausbildung.

Ein weiterer Schwerpunkt des BBNJ-Abkommens betrifft marine genetische Ressourcen. Organismen aus dem Meer können für Forschung und biotechnologische Anwendungen von Interesse sein. Das Abkommen soll deshalb auch Fragen des Zugangs zu entsprechenden Informationen, des wissenschaftlichen Datenaustauschs und des gerechten Nutzens behandeln. Damit wird ein Bereich geregelt, der bislang international nur lückenhaft erfasst war.

Der nächste Schritt ist die Umsetzung

Die Zustimmung des Bundestages beendet die politische Debatte nicht. Entscheidend wird sein, wie schnell internationale Verfahren arbeitsfähig werden und ob die Vertragsstaaten ausreichend ambitionierte Schutzvorschläge vorlegen. Auch die Zusammenarbeit mit bestehenden Organisationen muss so gestaltet werden, dass Zuständigkeiten nicht zu Verzögerungen führen.

Für den globalen Meeresschutz bietet das Abkommen eine neue Grundlage. Es ersetzt jedoch weder bestehende Regelungen noch die Verantwortung einzelner Staaten für ihre Küstenmeere. Sein Erfolg wird daran gemessen werden, ob daraus konkrete Schutzgebiete, wirksame Umweltprüfungen und bessere Bedingungen für Forschung und Kontrolle entstehen. Mit dem Bundestagsbeschluss hat Deutschland dafür ein wichtiges politisches Signal gesetzt. Die eigentliche Bewährungsprobe beginnt nun auf internationaler Ebene.