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UN-Hochseeabkommen in Kraft: Was jetzt für Deutschland zählt

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Das internationale Hochseeabkommen BBNJ ist in Kraft getreten. Damit erhält der Schutz der Meere außerhalb nationaler Hoheitsgebiete erstmals einen umfassenden rechtlichen Rahmen. Für Deutschland beginnt nun die entscheidende Umsetzungsphase: Die neuen Regeln müssen in internationale Verfahren, nationale Zuständigkeiten und konkrete Schutzmaßnahmen übersetzt werden.

Die Hohe See umfasst jene Meeresgebiete, die nicht unter die nationale Hoheit einzelner Staaten fallen. Sie machen den größten Teil der Weltmeere aus und sind Lebensraum für Wale, Haie, Meeresschildkröten, Seevögel, Tiefseefische und zahlreiche noch wenig erforschte Organismen. Gleichzeitig wirken sich Schifffahrt, Fischerei, Lärm, Verschmutzung und der Klimawandel auch dort aus, wo kein einzelner Staat allein verantwortlich ist.

Ein neuer Rahmen für Schutzgebiete auf der Hohen See

Das BBNJ-Abkommen soll die biologische Vielfalt in internationalen Gewässern besser schützen und nachhaltig nutzen. Ein zentraler Baustein ist die Möglichkeit, Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten. Bislang war der Schutz in diesen Bereichen stark auf einzelne regionale Abkommen und sektorspezifische Regeln verteilt.

Mit dem neuen Vertrag entsteht ein Verfahren, über das Schutzvorschläge international bewertet, beschlossen und überprüft werden können. Das betrifft beispielsweise ökologisch besonders wichtige Wanderkorridore, Brut- und Nahrungsgebiete oder Regionen mit empfindlichen Tiefseeökosystemen. Der Vertrag ersetzt jedoch nicht automatisch bestehende Organisationen für Fischerei, Schifffahrt oder Rohstoffnutzung. Seine Wirksamkeit wird deshalb davon abhängen, wie gut die verschiedenen internationalen Regelwerke zusammenarbeiten.

Warum der Schritt für den Meeresschutz wichtig ist

Wissenschaftliche Forschung zeigt, dass viele Hochseeökosysteme grenzüberschreitend funktionieren. Wale legen große Distanzen zurück, Fischbestände wandern zwischen verschiedenen Regionen, und Meeresströmungen verbinden weit voneinander entfernte Lebensräume. Nationale Schutzgebiete können solche Prozesse nur teilweise abbilden.

Ein international abgestimmtes Abkommen kann deshalb Lücken schließen. Es schafft außerdem eine Grundlage für Umweltverträglichkeitsprüfungen bei geplanten Aktivitäten in internationalen Gewässern. Neue Projekte sollen dadurch nicht nur nach wirtschaftlichen Kriterien, sondern auch im Hinblick auf ihre möglichen Folgen für die biologische Vielfalt bewertet werden.

Besonders relevant ist dies angesichts des wachsenden Interesses an der Nutzung der Meere. Neben der klassischen Schifffahrt und Fischerei werden unter anderem Offshore-Infrastruktur, neue Formen der marinen Biotechnologie und der Abbau von Rohstoffen am Meeresboden diskutiert. Der Vertrag liefert hierfür einen gemeinsamen Prüf- und Verhandlungsrahmen, beseitigt aber nicht alle Konflikte zwischen Schutz und Nutzung.

Welche Aufgaben jetzt auf Deutschland zukommen

Deutschland hat den internationalen Meeresschutz in den vergangenen Jahren politisch unterstützt und muss nun zeigen, wie diese Unterstützung praktisch umgesetzt wird. Dazu gehören die Beteiligung an internationalen Verhandlungen, die wissenschaftliche Vorbereitung möglicher Schutzgebiete und eine klare Abstimmung zwischen Umwelt-, Verkehrs-, Forschungs- und Außenpolitik.

Für die deutsche Forschung bietet das Abkommen Chancen, Daten über bislang unzureichend untersuchte Lebensräume zu sammeln. Dafür sind langfristige Beobachtungsprogramme, frei zugängliche wissenschaftliche Daten und einheitliche Methoden notwendig. Ohne belastbare Informationen lassen sich Schutzgebiete nur schwer begründen und später kontrollieren.

Auch die deutsche Schifffahrt und die maritime Wirtschaft werden von den neuen Verfahren betroffen sein können. Umweltprüfungen dürfen nicht als nachträgliche Formalität behandelt werden. Sie sollten frühzeitig ansetzen, transparente Kriterien verwenden und kumulative Belastungen berücksichtigen. Ein einzelnes Projekt kann für sich genommen begrenzt erscheinen, während viele Aktivitäten in derselben Region gemeinsam erhebliche Schäden verursachen.

Umsetzung entscheidet über die Wirkung

Umweltorganisationen bewerten das Inkrafttreten als historische Chance für den Schutz der Meere. Diese Einschätzung ist nachvollziehbar, zugleich bleibt der Vertrag ein politischer Rahmen. Ob daraus wirksamer Naturschutz entsteht, hängt von den nächsten Beschlüssen und von der Bereitschaft der Vertragsstaaten ab, wissenschaftlich begründete Einschränkungen auch gegen kurzfristige Nutzungsinteressen durchzusetzen.

Offen ist zudem, wie schnell erste Meeresschutzgebiete vorgeschlagen und beschlossen werden. Dafür braucht es klare Prioritäten. Besonders schutzwürdige Gebiete sollten anhand ihrer ökologischen Bedeutung ausgewählt werden, nicht allein danach, wo die internationale Einigung am leichtesten fällt. Ebenso wichtig ist eine verlässliche Finanzierung für Forschung, Überwachung und die Beteiligung weniger finanzstarker Staaten.

Die Kontrolle auf der Hohen See bleibt eine praktische Herausforderung. Viele Gebiete sind weit entfernt, schwer zugänglich und nur mit Satelliten, Forschungsschiffen oder automatisierten Messsystemen dauerhaft zu beobachten. Fortschritte bei Fernerkundung und digitaler Schiffsüberwachung können helfen, ersetzen aber keine internationale Kooperation und ausreichende Kapazitäten.

Der deutsche Blick auf die nächsten Schritte

Für Deutschland sollte das Inkrafttreten Anlass sein, die eigene Meeresschutzpolitik stärker mit internationalen Zielen zu verbinden. Dazu zählen der Schutz wandernder Arten, die Verringerung von Unterwasserlärm, ein vorsichtiger Umgang mit neuen Nutzungsformen und eine bessere Abstimmung mit bestehenden regionalen Meeresschutzabkommen.

Das BBNJ-Abkommen beendet die Belastungen der Weltmeere nicht. Es verändert jedoch die Ausgangslage: Für große Teile der Hohen See gibt es nun ein gemeinsames Instrument, um biologische Vielfalt international zu bewerten und Schutzmaßnahmen zu beschließen. Der nächste Prüfstein ist deshalb nicht das Inkrafttreten selbst, sondern die Frage, ob Staaten daraus zügig konkrete Schutzgebiete, verlässliche Umweltprüfungen und wirksame Kontrollen entwickeln.