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UN-Hochseeabkommen tritt in Kraft und eröffnet neue Schutzoptionen

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Das internationale BBNJ-Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt außerhalb nationaler Hoheitsgebiete ist im Januar 2026 in Kraft getreten. Damit steht erstmals ein weltweit verbindlicher Rahmen zur Verfügung, um Meeresschutzgebiete auf der Hohen See einzurichten und grenzüberschreitend zu koordinieren. Umweltorganisationen bewerten den Schritt als wichtige Voraussetzung, um den Schutz der Ozeane mit wissenschaftlichen Erkenntnissen und internationalen Biodiversitätszielen zu verknüpfen.

Die Hohe See beginnt grundsätzlich jenseits der nationalen Meereszonen. Sie umfasst den größten Teil der Weltmeere und beherbergt eine große Vielfalt an Lebensräumen, von Tiefseeökosystemen bis zu Wanderkorridoren für Wale, Haie und Meeresschildkröten. Bislang waren diese Gebiete rechtlich nur teilweise und häufig sektoral geregelt. Fischerei, Schifffahrt, Rohstoffsuche und Naturschutz folgten unterschiedlichen internationalen Vereinbarungen.

Ein gemeinsamer Rahmen für die Hohe See

Das Abkommen soll diese Lücken nicht vollständig beseitigen, aber die Zusammenarbeit der Staaten deutlich verbessern. Es regelt unter anderem die Einrichtung von Meeresschutzgebieten, Umweltverträglichkeitsprüfungen für geplante Aktivitäten sowie den Austausch und die Nutzung mariner genetischer Ressourcen. Auch Fragen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit und des gerechten Zugangs zu Forschungsergebnissen gehören zum Vertragsrahmen.

Besonders relevant ist die Möglichkeit, Schutzgebiete auf der Hohen See nicht mehr ausschließlich über einzelne regionale oder sektorale Organisationen zu entwickeln. Künftige Vorschläge können auf internationaler Ebene beraten werden. Für die Ausweisung müssen wissenschaftliche Daten, ökologische Zusammenhänge und mögliche Auswirkungen menschlicher Aktivitäten berücksichtigt werden.

Warum der Schritt für den Artenschutz wichtig ist

Viele Meeresarten halten sich nicht dauerhaft in einem einzigen Schutzgebiet auf. Wale legen weite Strecken zurück, Fische folgen Temperatur- und Nahrungsgradienten, und Tiefseearten sind an Lebensräume gebunden, die sich über nationale Zuständigkeiten hinaus erstrecken. Ein Schutz, der an Grenzen endet, kann deshalb zentrale Wander- und Fortpflanzungsgebiete nur unzureichend erfassen.

Das BBNJ-Abkommen schafft die rechtliche Grundlage, solche ökologischen Verbindungen stärker einzubeziehen. Meeresschutzgebiete könnten künftig beispielsweise wichtige Laichareale, Futtergebiete oder besonders empfindliche Tiefseeregionen abdecken. Entscheidend wird jedoch sein, ob die Schutzregeln mit ausreichenden Überwachungs- und Durchsetzungsmechanismen verbunden werden.

Der Vertrag ist kein automatisches Schutzschild

Mit dem Inkrafttreten werden nicht unmittelbar große neue Schutzgebiete ausgewiesen. Der Vertrag eröffnet zunächst Verfahren, Zuständigkeiten und gemeinsame Standards. Für konkrete Maßnahmen sind weitere Entscheidungen der Vertragsstaaten erforderlich. Dazu gehören wissenschaftliche Bewertungen, Verhandlungen über Schutzvorschläge und die Abstimmung mit bereits bestehenden Abkommen.

Auch die Kontrolle auf dem offenen Meer bleibt anspruchsvoll. Schiffe bewegen sich über große Distanzen, Aktivitäten sind nicht immer leicht zu überwachen, und unterschiedliche internationale Organisationen behalten ihre jeweiligen Zuständigkeiten. Der Erfolg des Abkommens wird deshalb davon abhängen, wie gut Daten geteilt, Verstöße dokumentiert und Schutzvorgaben in bestehende Regelwerke integriert werden.

Bedeutung für Europa und Deutschland

Für die Europäische Union und Deutschland ist die Umsetzung vor allem in drei Bereichen relevant: bei der Meeresforschung, bei der internationalen Fischereipolitik und bei der Bewertung wirtschaftlicher Aktivitäten im Meer. Forschungseinrichtungen können dazu beitragen, sensible Lebensräume und Artenvorkommen besser zu erfassen. Politisch wird es darauf ankommen, dass wissenschaftliche Empfehlungen nicht hinter kurzfristigen Nutzungsinteressen zurückstehen.

Deutschland verfügt über Erfahrung mit Meeresschutz, etwa in der Nord- und Ostsee. Die dort geltenden nationalen und europäischen Regelungen ersetzen jedoch nicht die internationalen Instrumente für die Hohe See. Zugleich können deutsche Forschungsschiffe, Behörden und Universitäten Wissen für globale Schutzvorschläge liefern. Eine enge Abstimmung mit europäischen Partnern dürfte dabei entscheidend sein.

Finanzierung und Beteiligung bleiben offene Fragen

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Finanzierung. Viele Staaten des globalen Südens verfügen nicht über dieselben Möglichkeiten, um Tiefseeökosysteme zu untersuchen, Monitoringprogramme aufzubauen oder an internationalen Verhandlungen umfassend teilzunehmen. Das Abkommen sieht deshalb eine stärkere Zusammenarbeit sowie Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten und beim Technologietransfer vor.

Für Umweltverbände ist außerdem wichtig, dass Entscheidungen transparent getroffen werden. Schutzvorschläge sollten auf nachvollziehbaren Daten beruhen und die Perspektiven von Küstenstaaten, Forschung, indigenen Gemeinschaften und der Zivilgesellschaft berücksichtigen. Nur wenn die Verfahren als fair gelten, können neue Meeresschutzgebiete langfristig Akzeptanz und Wirkung entfalten.

Die nächsten Schritte

Nach dem Inkrafttreten beginnt nun die Phase der praktischen Umsetzung. Die Vertragsstaaten müssen institutionelle Strukturen aufbauen, Verfahren für Umweltprüfungen konkretisieren und erste Vorschläge für Schutzgebiete beraten. Parallel bleibt der Schutz der Meere auch von anderen Abkommen abhängig, etwa von Regeln für die Fischerei, die Schifffahrt und die Reduzierung von Schadstoffeinträgen.

Das BBNJ-Abkommen ist damit ein wichtiger politischer Meilenstein, aber noch kein Beleg für eine Trendwende im Meeresschutz. Seine Wirkung wird sich daran messen lassen, ob aus dem neuen Rechtsrahmen tatsächlich gut überwachte Schutzgebiete, bessere Forschungskooperationen und wirksame Begrenzungen schädlicher Aktivitäten entstehen. Für den globalen Artenschutz bietet der Vertrag dafür erstmals eine gemeinsame Grundlage.